{"id":1135,"date":"2021-07-01T08:25:00","date_gmt":"2021-07-01T06:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/demenzpflaster.wordpress.com\/?p=1135"},"modified":"2021-07-01T08:25:00","modified_gmt":"2021-07-01T06:25:00","slug":"digital-versorgung-u-pflege-modernisierungs-gesetz-dvpmg-1000ende-datenschutzer-arbeitslos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pflegende.motd.org\/?p=1135","title":{"rendered":"#Digital Versorgung u. #Pflege Modernisierungs #Gesetz (#DVPMG) &#8211; 1000ende Datensch\u00fctzer arbeitslos?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/service\/gesetze-und-verordnungen\/guv-19-lp\/dvpmg.html\"><img class=\"alignnone size-full\" src=\"https:\/\/demenzpflaster.files.wordpress.com\/2021\/06\/meldungen_news_560x373.jpg\" alt=\"\" \/><\/a><\/p>\n<p>Digitale Helfer f\u00fcr die Pflege, mehr Telemedizin und Vernetzung im Gesundheitswesen \u2013 das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Gesetz wurde im Bundestag am 7.5.2021 beschlossen. Es tritt mit der Verk\u00fcndung in Kraft.<\/p>\n<p><em>Auch der #Datenschutz ist essentiell betroffen: Grundlegende Einschnitte bei der Art der weiteren Umsetzung der DSGVO in Gesundheitswesen und Pflege.<\/em><\/p>\n<p><em>Die &#8222;gute Nachricht&#8220; f\u00fcr Skeptiker des Gesetzes:<\/em><\/p>\n<p><em>Die Umsetzung des Gesetzes braucht Breitband und damit sieht es vielerorts mau aus, zumindest im Osten.<\/em><\/p>\n<h2>Die wichtigsten Regelungen des DVPMG<\/h2>\n<h3>digitale Anwendungen auch in der Pflege<\/h3>\n<ul>\n<li>Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endger\u00e4ten oder als browserbasierte Webanwendung k\u00f6nnen von Pflegebed\u00fcrftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch \u00dcbungen zu stabilisieren oder zu verbessern (<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">z.B.<\/abbr>\u00a0Sturzrisikopr\u00e4vention, personalisierte Ged\u00e4chtnisspiele f\u00fcr Menschen mit Demenz). Sie k\u00f6nnen auch die Kommunikation mit Angeh\u00f6rigen und Pflegefachkr\u00e4ften verbessern.<\/li>\n<li>Es wird ein neues Verfahren zur Pr\u00fcfung der Erstattungsf\u00e4higkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim\u00a0<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">BfArM<\/abbr>\u00a0geschaffen.<\/li>\n<li>Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt<\/h3>\n<ul>\n<li>Versicherte bekommen die M\u00f6glichkeit, Daten aus DiGAs in ihre elektronische Patientenakte einzustellen.<\/li>\n<li>Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, werden k\u00fcnftig verg\u00fctet.<\/li>\n<li>Datenschutz und Informationssicherheit von DiGAs: Es werden verpflichtende Zertifikate f\u00fcr den Datenschutz und die Informationssicherheit vorgesehen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Telemedizin wird ausgebaut<\/h3>\n<ul>\n<li>Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen erg\u00e4nzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassen\u00e4rztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Ein nutzerfreundliches Portal wird es Leistungserbringern und Versicherten zuk\u00fcnftig erm\u00f6glichen, freie Videosprechstunden komfortabler zu melden <abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">bzw<\/abbr>. zu finden.<\/li>\n<li>Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunf\u00e4higkeit im Rahmen der ausschlie\u00dflichen Fernbehandlung zu erm\u00f6glichen.<\/li>\n<li>Telemedizinische Leistungen werden auch f\u00fcr Heilmittelerbringer und Hebammen erm\u00f6glicht. Zudem kann die psychotherapeutische Akutbehandlung zuk\u00fcnftig auch im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden.<\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeit der Selbstverwaltung, in Krisensituationen wie etwa der Pandemie besondere Vorgaben f\u00fcr den Umfang der telemedizinischen Leistungserbringung zu treffen, wird im Gesetz festgeschrieben.<\/li>\n<li>Die Selbstverwaltung wird beauftragt, die technischen Vorgaben f\u00fcr die Telemedizin best\u00e4ndig fortzuschreiben und damit den Kommunikationsgewohnheiten der Versicherten \u2013 etwa \u00fcber Apps \u2013 und in neuen Versorgungsformen wie etwa dem kardialen Telemonitoring Rechnung zu tragen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Die #Telematikinfrastruktur bekommt ein Update<\/h3>\n<ul>\n<li>Die #<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">gematik<\/abbr>\u00a0erh\u00e4lt den Auftrag, einen sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bed\u00fcrfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln.<\/li>\n<li>Die sicheren \u00dcbermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostentr\u00e4gern werden erweitert. Sie umfassen k\u00fcnftig neben der\u00a0<span class=\"glossaryentry\" lang=\"en\" title=\"\" xml:lang=\"en\">E-Mail<\/span>-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.<\/li>\n<li>Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identit\u00e4ten (<em>Anm. d. Blogredaktion: <strong>verpflichtend<\/strong>?<\/em>), um sich zum Beispiel f\u00fcr eine Videosprechstunde oder bei digitalen Gesundheitsanwendungen sicher zu authentifizieren.<\/li>\n<li>Die k\u00fcnftig auch bei Leistungserbringern kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte dient in Zukunft als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher.<\/li>\n<li>Die Notfalldaten werden zusammen mit Hinweisen der Versicherten auf den Aufbewahrungsort pers\u00f6nlicher Erkl\u00e4rungen zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt.<\/li>\n<li>Der elektronische Medikationsplan wird innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung \u00fcberf\u00fchrt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Genau wie bei der elektronischen Patientenakte k\u00f6nnen Versicherte k\u00fcnftig \u00fcber ihre pers\u00f6nliche digitale Benutzeroberfl\u00e4che auch auf diese digitalen Anwendungen selbstst\u00e4ndig zugreifen und ihre Versichertenrechte wahrnehmen.<\/li>\n<li>Abgabe, \u00c4nderung und Widerruf der Organspendeerkl\u00e4rungen in dem vom\u00a0<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">BfArM<\/abbr>\u00a0zu errichtenden Organspenderegister k\u00f6nnen k\u00fcnftig auch \u00fcber die Versicherten-Apps der Krankenkassen get\u00e4tigt werden, selbst dann, wenn die Versicherten keine elektronische Patientenakte nutzen.<\/li>\n<li>Versicherte sollen k\u00fcnftig nicht nur \u00fcber mobile Endger\u00e4te, sondern auch \u00fcber ihre station\u00e4ren Ger\u00e4te (Desktop-<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">PC<\/abbr>) auf ihre in der Telematikinfrastruktur gespeicherten Daten und\u00a0<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">z.B.<\/abbr>\u00a0auch auf\u00a0 das Organspenderegister zugreifen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Zur St\u00e4rkung grenz\u00fcberschreitender Patientensicherheit soll bis sp\u00e4testens Mitte 2023 die nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im\u00a0<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">EU<\/abbr>-Ausland sicher und \u00fcbersetzt zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>E-Rezept und elektronische Patientenakte werden weiterentwickelt<\/h3>\n<ul>\n<li>F\u00fcr den <strong>Bereich der h\u00e4uslichen Krankenpflege<\/strong>, der au\u00dferklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Bet\u00e4ubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingef\u00fchrt. Die Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Verordnung umfasst auch die Verordnung von Verbandmittel, Blut- und Harnteststreifen, bilanzierten Di\u00e4ten zur enteralen Ern\u00e4hrung sowie verordnungsf\u00e4higen Medizinprodukten.<\/li>\n<li>Auch DiGAs sollen k\u00fcnftig von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollst\u00e4ndig elektronisch verordnet werden. Bestehende teilelektronische Modellvorhaben werden abgel\u00f6st.<\/li>\n<li>Um eine fl\u00e4chendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">z.B.<\/abbr>\u00a0Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten werden ihnen, genau wie den \u00c4rztinnen und \u00c4rzten, erstattet.<\/li>\n<li>Jeder Versicherte erh\u00e4lt die M\u00f6glichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte einzustellen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.<\/li>\n<li>Versicherte sollen k\u00fcnftig Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identit\u00e4tsnachweis abrufen k\u00f6nnen. Auch bei Apotheken im europ\u00e4ischen Ausland soll es m\u00f6glich werden, elektronische Rezepte einzul\u00f6sen.<\/li>\n<li>Hebammen erhalten die M\u00f6glichkeit, weitere wichtige Daten zur Schwangerschaft und Mutterschaft in der elektronischen Patientenakte zu dokumentieren, die \u00fcber die Daten des elektronischen Mutterpasses hinausgehen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Digitale Vernetzung wird ganzheitlich gef\u00f6rdert<\/h3>\n<ul>\n<li>Bei der\u00a0<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">gematik<\/abbr> werden die Voraussetzungen daf\u00fcr geschaffen, dass das #<strong>Interoperabilit\u00e4tsverzeichnis<\/strong> zu einer Wissensplattform weiterentwickelt und eine neue Koordinierungsstelle f\u00fcr Interoperabilit\u00e4t im Gesundheitswesen eingerichtet wird; diese soll die Bedarfe f\u00fcr die Standardisierung identifizieren und Empfehlungen f\u00fcr die Nutzung von Standards, Profilen und Leitf\u00e4den entwickeln und fortschreiben. Die Einzelheiten regelt das\u00a0<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">BMG<\/abbr>\u00a0im Rahmen einer Rechtsverordnung.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Digitale Gesundheitskompetenz wird weiter gest\u00e4rkt<\/h3>\n<ul>\n<li>F\u00fcr das bereits bestehende <a href=\"https:\/\/gesund.bund.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Nationale Gesundheitsportal<\/strong><\/a> ist eine breite und verl\u00e4ssliche Datenbasis notwendig. Diese soll nun weiter ausgebaut werden, indem dort k\u00fcnftig noch mehr Informationen zur vertrags\u00e4rztlichen Versorgung zug\u00e4nglich gemacht werden. Die Kassen\u00e4rztliche Bundesvereinigung wird beauftragt, entsprechende Daten zusammenzuf\u00fchren (<em>Anmerkung d. Blogredaktion: #opendata? -&gt; openData Gesetz d. Bundes; entspr. Gesetze d. L\u00e4nder wie bspw. Th\u00fcrTG<\/em>) und nutzbar zu machen.<\/li>\n<li>Versicherte k\u00f6nnen k\u00fcnftig auch \u00fcber die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verl\u00e4ssliche Informationen direkt auf dem Portal abrufen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Leistungserbringer werden durch gesetzliche Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung entlastet<\/h3>\n<ul>\n<li>Mit dem Gesetz <strong>\u00fcbernimmt<\/strong> (<em>Anmerkung d. Blogredaktion: Was ergab der Abgleich hinsichtlich rechtlicher Divergenzen zur DSGVO? respektive: ist die Verantw. f.d. Daten an die \u00f6ff. Hand delegierbar?<\/em>) der Gesetzgeber f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">z.B.<\/abbr>\u00a0Konnektoren und Kartenleseger\u00e4te) die sogenannte Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung (DSFA) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).\u00a0<strong> Von dieser M\u00f6glichkeit, die Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung vom Gesetzgeber durchzuf\u00fchren, wird erstmalig in Deutschland Gebrauch gemacht.<\/strong><\/li>\n<li>\u00c4rztinnen und \u00c4rzte werden dadurch erheblich von B\u00fcrokratie entlastet: Die Einsparungen betragen einmalig rund 730 Millionen Euro f\u00fcr die Erstellung der Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung und j\u00e4hrlich rund 548 Millionen Euro f\u00fcr Anpassungen. Au\u00dferdem werden Kosten von rund 427 Millionen Euro j\u00e4hrlich eingespart, weil die<strong> Leistungserbringer keinen Datenschutzbeauftragten benennen m\u00fcssen.<\/strong><\/li>\n<li>F\u00fcr andere\u00a0<abbr class=\"glossaryentry\" title=\"\">IT<\/abbr>-Komponenten bei den Leistungserbringern, die nicht zur Telematikinfrastruktur geh\u00f6ren, ist nur dann eine erg\u00e4nzende eigene Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung durchzuf\u00fchren, wenn die Datenschutzgrundverordnung dies erfordert.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/service\/gesetze-und-verordnungen\/guv-19-lp\/dvpmg.html\">Digitale\u2013Versorgung\u2013und\u2013Pflege\u2013Modernisierungs\u2013Gesetz<\/a><\/p>\n<p><strong>Gesetzestext<\/strong>:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.buzer.de\/DVPMG.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.buzer.de\/DVPMG.htm<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1309.pdf%27%5D__1625094606170\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1309.pdf%27%5D__1625094606170<\/a><\/p>\n<p><strong>Kritiken<\/strong>:<\/p>\n<p>Der 124. Deutsche \u00c4rztetag mahnte, das Gesetz in der <a title=\"\" href=\"https:\/\/www.aerztezeitung.de\/Kongresse\/Aerzteschaft-warnt-vor-zuviel-Digitalisierung-419401.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">vorgelegten Form nicht zu verabschieden<\/a>. \u201eMit diesem Gesetz erfolgt eine weitgehende Neuausrichtung des Gesundheitswesens, die<strong> \u00fcberst\u00fcrzt und ohne Beteiligung von Patienten und \u00c4rzten<\/strong> vorgenommen wird\u201c, hei\u00dft es in dem Antrag, der federf\u00fchrend von Dr. Wilfried Schimanke (Mecklenburg-Vorpommern) in den \u00c4rztetag eingebracht worden war.<\/p>\n<p>Kritik am Digital-Gesetz kommt auch von Bitkom-Pr\u00e4sident Achim Berg: \u201e<strong>Deutschlands Gesundheitssystem braucht nicht nur ein weiteres Update<\/strong> \u2013 es braucht einen digitalen Neustart.\u201c F\u00fcr ein modernes, digitales Gesundheitssystem reiche dieses Gesetz aber nicht aus.<\/p>\n<p>\u201e<strong>Was weiterhin fehlt, ist eine Strategie<\/strong>, die diese einzeln beschlossenen Ma\u00dfnahmen nun sinnvoll verkn\u00fcpft und koordiniert\u201c, so Hans-Peter Bursig, ZVEI-Fachverbandsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Elektromedizinische Technik.<\/p>\n<p>\u201eBislang ist zudem v\u00f6llig unklar, wann und wie die verschiedenen Ma\u00dfnahmen von Pflegeeinrichtungen umzusetzen sind und was das kostet\u201c, sagt\u00a0<a href=\"https:\/\/www.ecovis.com\/muenchen\/berater\/rechtsberatung\/larissa-von-paulgerg\/)\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Larissa von Paulgerg<\/a>, externe Datenschutzbeauftragte in M\u00fcnchen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Digitale Helfer f\u00fcr die Pflege, mehr Telemedizin und Vernetzung im Gesundheitswesen \u2013 das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). 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