Gesetz für mehr digitale Anwendungen in der Pflege

Das Bundeskabinett hat am 20.1. 2021 den Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen unter anderem digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) in die Versorgung Einzug halten. Das Gesetz soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfah­rens Mitte des Jahres in Kraft treten.

Mit dem Gesetzentwurf erhalte das Gesundheitssystem ein „digitales Update“, sagte Bundesgesund­heits­minister Jens Spahn (CDU). Die Coronapandemie habe erneut den hohen Stellenwert der Digita­lisierung veranschaulicht und gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern können.

 

„Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pfle­gebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar“, erläuterte Spahn einen der zentralen Bestandteile des DVPMG. Zudem ent­wickle man die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI), die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektro­nische Rezept (E-Rezept) weiter.

Die Regelungen im Überblick

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen künftig von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu verbessern.

Dazu soll ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffen werden. Auch die Pflegeberatung soll um digitale Elemente erweitert werden.

Zudem soll die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) weiterentwickelt werden: Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten aus DiGAs in ihre ePA einzustellen. Leistungen von Heilmit­tel­erbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen künftig vergü­tet werden. Auch soll ein verpflichtendes Zertifikat für die Informationssicherheit der DiGAs eingeführt werden.

Telemedizin und TI werden ausgebaut

Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen durch die 116117 soll um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt werden – auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leis­tun­gen anbieten. Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) wird laut Gesetzentwurf beauftragt, die Fest­stellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen. Tele­medizinische Leistungen sollen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht werden.

Bezüglich der TI soll die Gematik den Auftrag erhalten, einen „sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst“ zu entwickeln. Zusätzlich sollen die sicheren Übermittlungsverfahren zwi­schen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst umfassen.

Versicherte und Leistungserbringer sollen ab 2023 digitale Identitäten erhalten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Zur Stärkung grenzüberschreitender Patienten­sicher­heit soll bis spätestens Mitte 2023 eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Ver­sicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

E-Rezept und ePA werden weiterentwickelt

Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel sollen elektronische Verordnungen eingeführt werden.

Um hierbei eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicher­zu­stel­len, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (etwa Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten sollen erstattet werden.

Von admin

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